Anfangs Jahr erfragten die DJZ via Auskunftsgesuch bei den Bezirksgerichten statistische Auswertungen im Bereich der Ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen, Fürsorgerischen Unterbringungen sowie zu Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Rund ein halbes Jahr später erhielten wir das entsprechende Zahlenmaterial aus dem Jahr 2021.
Hier könnt ihr die erhaltenen Statistiken einsehen. Das erhaltene Zahlenmaterial bestätigt einige Missstände, insbesondere folgendes:

Unhaltbare Vertretungsverhältnisse im Bereich der fürsorgerischen Unterbringungen: 

Im Kanton Zürich werden pro Jahr rund 3'500 FU’s angeordnet. Im Jahr 2021 wurden 604 dieser FU’s oder rund 17% aller angeordneten FU’s von den zwölf Bezirksgerichten gerichtlich beurteilt. In diesen 604 Verfahren waren also gerade einmal 68 Betroffene und somit lediglich rund 11% vor Gericht oder insgesamt nicht einmal 2% anwaltlich vertreten. Wir sehen ansichtlich dieser unhaltbaren Zustände dringenden Handlungsbedarf. 

Fragwürdig hohe Gutheissungsquote bei den Zwangsmassnahmengerichten

In mehr als 94 Prozent der Fälle hiessen die Zwangsmassnahmengerichte des Kantons Zürich die Anträge der Staatsanwaltschaften auf Untersuchungshaft gut. Es wird also praktisch immer zugunsten der Staatsanwaltschaft entschieden. Als Folge unseres Auskunftsgesuchs wurde diese Thematik in einem kürzlich publizierten Artikel der Republik, dessen Lektüre wir wärmstens empfehlen, weiter ausgeleuchtet und thematisiert. 
Darin bringt unser Vorstandsmitglied Adam Arend unsere Einschätzung zum Ausdruck: Es handelt es sich um ein strukturelles Problem. Haft ist für die Staats­anwaltschaften ein sehr potentes Mittel, um beschuldigte Personen zur Kooperation und zu – mitunter falschen – Geständnissen zu bewegen. Das ist rechts­staatlich problematisch und dient der Wahrheits­findung nicht.
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