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Jahrelange Missstände beim Migrationsamt Basel-Landschaft

Die Demokratischen Jurist*innen Region Basel (DJS Basel) fordern neben dem laufenden Strafverfahren die verwaltungsrechtliche und politische Aufarbeitung der Vorfälle sowie Wiedergutmachung für die hunderten Geschädigten.

Den Medien konnte kürzlich entnommen werden, dass sich eine ehemalige leitende Mitarbeiterin des Migrationsamts des Kantons Basel-Landschaft (AMIB) vor Gericht unter anderem wegen Nötigung, Amtsmissbrauch, Rassendiskriminierung und Amtsgeheimnisverletzung verantworten muss (BAZ vom 21.05.2026 „500 rechtswidrige Briefe – so soll eine Baselbieter Migrationsbeamtin ‘gewisse’ Ausländer vertrieben haben“; bz vom 22.05.2026, “Ausländer schikaniert: Ehemalige Abteilungsleiterin des Migrationsamtes vor Gericht”).

Gemäss Ausführungen der Basler Zeitung soll die ehemalige Abteilungsleiterin im Migrationsamt systematisch und über Jahre hinweg gegen geltendes Recht verstossen haben. Angeklagt sei die heutige SVP-Funktionärin u.a., weil sie Ausländer:innen unter gesetzeswidriger Androhung des Bewilligungsentzugs genötigt haben soll, auf Prämienverbilligungen der Krankenkasse zu verzichten. Auch soll sie, ebenfalls im Wissen um die Gesetzeswidrigkeit, Personen mit formlosen Schreiben (welche Lai:innen häufig nicht von bindenden Entscheiden unterscheiden können) zur Ausreise aufgefordert haben. Die Staatsanwaltschaft soll knapp 500 solcher Schreiben allein in den Jahren 2022 und 2023 ermittelt haben. Auch seien die Verlängerungen von Bewilligungen teils grundlos um mehrere Jahre verzögert und in schikanöser Weise unnötig kurze Rückreisevisa ausgestellt worden. Selbst einen gerichtlich angeordneten Ausstand habe die Mitarbeiterin ignoriert und sich weiterhin heimlich im Hintergrund am Fall beteiligt.

Die infrage stehenden Delikte soll sie dabei während mindestens viereinhalb Jahren bis zur Beendigung ihrer Anstellung im August 2024 verübt haben. Nach Angaben diverser Rechtsvertreter:innen, die seit Jahren im Kanton Basel-Landschaft tätig sind, fiel das kritische Verhalten allerdings bereits Jahre zuvor auf. Dies wurde auch gegenüber der Amtsleitung und der Sicherheitsdirektion kommuniziert.

Der Verein Demokratische Jurist*innen Region Basel und seine Mitglieder setzen sich für den Ausbau eines demokratischen Rechtsstaats und die Bekämpfung von Machtmissbrauch ein. Ein derart gravierender Fall von Machtmissbrauch erschüttert das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat massiv und ist nicht mit einer strafrechtlichen Untersuchung gegen die Angeklagte erledigt. Es braucht eine umfassende Aufarbeitung, wie solches Verhalten in einer Leitungsfunktion lange Zeit unentdeckt bleiben oder gar hingenommen werden konnte. Es ist darüber hinaus zwingend in formellen verwaltungsrechtlichen Verfahren (inkl. Staatshaftung) über die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Zustände und Wiedergutmachungen zu befinden. Hierzu sind die betroffenen Personen durch den Kanton Basel-Landschaft proaktiv zu kontaktieren und über ihre Rechte aufzuklären. Da offenbar auch Verfahren betroffen sind, die nicht formell durch diese leitende Mitarbeiterin geführt wurden (oder geführt werden durften), ist mit geeigneten Mitteln nach weiteren Betroffenen zu suchen.

Aus Kreisen der DJS ist nicht bekannt, dass die Geschädigten (z.B. die Adressat:innen der 500 ermittelten rechtswidrigen Briefe) über die Missstände oder das Strafverfahren (siehe aber Art. 118 Abs. 4 StPO) informiert wurden. Dadurch wird einerseits verhindert, dass die geschädigten Personen ihre Rechte wahrnehmen können, und die mangelnde Transparenz schadet dem Vertrauen in den Rechtsstaat noch weiter.

Personen, die von diesen Missständen betroffen sein könnten, empfehlen wir, sich schnellstmöglich rechtliche Beratung zu suchen und das Migrationsamt Basel-Landschaft sowie die Staatsanwaltschaft resp. das Strafgericht Basel-Landschaft zu informieren.

Die Demokratischen Jurist*innen Region Basel fordern deshalb den Kanton Basel-Landschaft, die Sicherheitsdirektion und das Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht (AMIB) auf:

  • Das AMIB habe sämtliche von den Missständen betroffene Personen zu kontaktieren und sie über die missbräuchlichen Vorgänge, wie sie im Strafverfahren thematisiert werden, zu informieren. Sind Personen nicht mehr erreichbar, so sind ihre ehemaligen Rechtsvertretungen zu informieren und es ist ein öffentlicher Aufruf zwecks Meldung durch betroffene Personen zu publizieren.
  • Sämtliche Verfahren mit erloschenen, widerrufenen oder nicht verlängerten/erteilten migrationsrechtlichen Bewilligungen aus diesem Zeitraum seien unter Wahrung des rechtlichen Gehörs zu überprüfen und ggf. von Amtes wegen ein Wiedererwägungs-/Revisionsverfahren zu eröffnen. Bei gegebenen Voraussetzungen seien die Bewilligungen rückwirkend (wieder) zu erteilen und bereits ins Ausland abgereisten oder noch nicht eingereisten Personen eine Einreisebewilligung zu erteilen.
  • Sämtlichen Personen, die aufgrund des Handelns der Angeklagten auf Prämienverbilligung oder sonstige Leistungen verzichtet haben, seien diese Leistungen rückwirkend auszurichten.
  • Sämtliche Verfahrenskosten (Verfügungsgebühren, Kosten für Rückreisevisa, Akteneinsichtsgebühren, Rechtsmittelgebühren, Anwaltskosten, Beratungskosten etc.), die aufgrund rechtswidriger Schreiben oder Entscheiden der Angeklagten entstanden sind und von den betroffenen Personen getragen werden mussten, seien diesen zurückzuerstatten.
  • Es sei eine externe Untersuchung über die Vorfälle und Abläufe zu erstellen. Insbesondere sei zu prüfen, weshalb ein solches Verhalten in einer Leitungsfunktion lange Zeit (offenbar gar nach Ausstandsentscheid und dessen Ignorieren) unentdeckt bleiben oder gar bewusst hingenommen werden konnte.
  • Es sei die Öffentlichkeit schnellstmöglich zu informieren, wie der Kanton Basel-Landschaft solche Machtmissbräuche künftig (z.B. Qualitätssicherung, Personalrekrutierung, Anforderungen an eine Beförderung) verhindern kann.

 

20260601_DJS-MM_AMIB.pdf