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Einführung des elektronischen Verfahrensverkehrs

Die Demokratischen Jurist:innen Luzern begrüssen in ihrer Stellungnahme grundsätzlich die geplante Einführung des elektronischen Verfahrensverkehrs im luzernischen Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren sowie die angestrebte Harmonisierung mit dem Bundesrecht, sehen jedoch in mehreren Punkten Anpassungsbedarf. Kritisiert wird insbesondere eine einseitige Risikoverteilung bei der elektronischen Zustellung, da Parteien bei technischen Störungen des Übermittlungssystems keinen ausreichenden Schutz vor Rechtsverlusten haben; hier wird eine Schutzregelung analog zur Fristerstreckung bei elektronischen Eingaben gefordert.

Weiter kritisieren die DJL, dass mündliche Verfahrenshandlungen per Video ohne Zustimmung der Parteien zulässig sein sollen, was von den zivilprozessualen Garantien abweicht und aus Gründen des rechtlichen Gehörs und der Barrierefreiheit korrigiert werden sollte. Deutlich abgelehnt wird zudem die vorgesehene Ausdehnung von Gebühren für die Akteneinsicht auf hängige Verfahren, da diese Einsicht Teil des verfassungsmässigen Anspruchs auf rechtliches Gehör sei und Infrastrukturkosten nicht auf die Parteien überwälzt werden dürften. Schliesslich regen die DJL bei den Übergangsbestimmungen an, die Weiterführung von Papierakten auf bereits hängige Verfahren zu beschränken.