Hier sind die Unterlagen und Mustervorlagen aus dem Referat zum Downloaden:

DJZ_Vortrag_Zuerich_230822.pdf
DJZ_Muster_Verzeich_Bearbeitungstaet_Kettiger.docx
DJZ_Muster_Datenschutzerklaerung_Kettiger.docx



Am 1. September 2023 treten das neue Bundesgesetz über den Datenschutz und die zugehörigen Verordnungen in Kraft. Das Inkrafttreten des DSG bedingt in jedem Fall in der Anwaltskanzlei konkrete Massnahmen der Umsetzung. Es bestehen bisher nur wenige Publikationen, die sich mit dem neuen Datenschutzrecht in Anwaltskanzleien befassen und ein Branchen-Verhaltenskodex fehlt. An unserer Veranstaltung wollen wir hier eine Lücke füllen und eine Übersicht über die wichtigsten Folgen des neuen Datenschutzrechts auf kleinere Anwaltskanzleien bieten. Welche Personendaten bearbeitet die Anwaltskanzlei zu welchen Zwecken? Wie lange werden die Personendaten gespeichert? Sind allfällige Datenbekanntgaben ins Ausland abgesichert? Mit diesen und weiteren Leitfragen bezüglich der Implementierung des DSG wollen wir uns auseinandersetzen. Daraus ergeben sich die wichtigsten Folgen und Umsetzungspunkte des neuen Datenschutzrechts für Anwaltskanzleien.


Die Veranstaltung richtet sich an Anwält:innen aus mittleren und kleinen Kanzleien und ist offen für weitere Interessierte. Es referiert DJS-Mitglied Daniel Kettiger, Mag. rer. publ. Rechtsanwalt, Berater und Datenrechtexperte.

Wann: Dienstag, 22. August 2023, 18.30 Uhr

Wo: Certo, Strassburgstrasse 5, 8004 Zürich

 Veranstaltungseinladung_DSG_2023.pdf