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19. Januar 2025

Beobachtung WEF-Kundgebung: Gemischtes Fazit der Demokratischen Jurist*innen

Die Protestbeobachtungen der Demokratischen Jurist*innen der diesjährigen Kundgebungen des WEF zeigen: Die Demoroute war bundesgerichtskonform, aber die Polizei präsentierte eine martialische Bewaffnung, vollzog widerrechtliche Fesselungen und zeigte wenig Toleranz bei einer gewaltfreier Aktion.

Die Demokratischen Jurist*innen Schweiz (DJS) haben diesen Samstag und Sonntag erneut die Kundgebungen in Graubünden gegen das WEF begleitet, um als unabhängige Beobachter*innen sicherzustellen, dass die Grundrechte der Protestteilnehmer*innen eingehalten werden.

Die Kundgebung fand nach einem bedeutenden Urteil des Bundesgerichts statt, in welchem das höchste Gericht feststellte, dass der Kanton Graubünden die Grundrechte der Demonstrationsteilnehmer*innen verletzte, indem die Kundegebungsroute auf abgelegene Wanderwege verbannt wurde. Die DJS waren erfreut zu sehen, dass der Kanton Graubünden dieses Urteil in der Bewilligung umgesetzt hat.

Die DJS sind aber schockiert ab der Bewaffnung der Einsatzkräfte. So beobachteten wir Polizist*innen mit Waffen, die nach Sturmgewehren aussahen. Dies, obwohl die Kundgebung durchgehend bunt und friedlich war. Auch eine angefragte Polizistin vermutete, dass es sich um solche Waffen handelt. Es ist klar, dass ein solches Auftreten der Polizei einen Einschüchterungseffekt auf die verfassungsmässig garantierte Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit hat und damit widerrechtlich ist. Auch wurde eine Demonstrationsteilnehmende bereits zu Beginn der Kundgebung ohne konkreten Anlass weggewiesen, mit Haft bedroht, und somit daran gehindert, an der Kundgebung teilzunehmen. Auch das ist sehr bedenklich.

Ein spontanes Sit-in wurde mit einem Grossaufgebot nach kurzer Zeit aufgelöst. Die Personen wurden weggetragen, kontrolliert und auf dem Rücken mit Kabelbindern gefesselt in Autos verbracht. Gewaltfreie Aktionen sind aber, auch wenn nicht vorgängig bewilligt, von der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt und müssen toleriert werden. Ausserdem hat die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) festgehalten, dass die Polizei Personen bei Transporten in Autos nicht auf dem Rücken fesseln sollte, was hier trotzdem getan wurde.

Diese Vorfälle zeigen, dass das Bewusstsein für die Grundrechte bei den Polizeibehörden, insbesondere bei spontanen Aktionen und in ihrem Auftreten, noch geschärft werden könnte. Wir als Beobachter*innen wurden von der Polizei nicht behindert und sie liessen uns die Geschehnisse dokumentieren.

Die Demokratischen Jurist*innen Schweiz sind ein Zusammenschluss von Richter*innen, Staatsanwält*innen, Anwält*innen und Jurist*innen und setzen sich für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein.

Für Rückfragen:
Lea Schlunegger, Generalsekretärin DJS, +41 78 617 87 17