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05. Februar 2024

STRIKE WEF

Über Jahre hinweg waren in der WEF-Woche in und um Davos kaum kritische Töne zu hören. Einzig die traditionelle JUSO-Kundgebung wurde dabei von den Behörden toleriert. Andere WEF-kritische Gruppen konnten in Davos kaum mehr ihren Protest kundtun. Im Jahr 2020 konnte die dazumal neue Gruppierung «Strike WEF» eine neue Form des Protestes in Davos etablieren - eine Winterwanderung. Seither wandern zu jedem WEF Menschen nach Davos, um ihrem Unmut über die versammelte Öl-, Gas- und Geldindustrie Raum zu geben.

Das Recht auf die Teilnahme an und die Organisation von Kundgebungen ist ein wesentlicher Bestandteil der grundrechtlich garantierten Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit. Um die Einhaltung der Rechte von Kundgebungsteilnehmer*innen dokumentieren zu können, gibt es in Bern und Basel ein Legal Team, welches von Kundgebungsorganisator*innen für Beobachtungseinsätze angefragt werden kann. Das Team übernimmt eine primär beobachtende Rolle. Ziel ist die Dokumentation der Einhaltung der Grundrechte der Kundgebungsteilnehmer*innen.

Zum vierten Mal wanderten am Wochenende vom 13. und 14. Januar 2024 um die 300 Menschen nach Davos. Das Legal Team der Demokratischen Jurist*innen Schweiz begleitete wie in den letzten Jahren, die Wanderung als Beobachterin.

Während diesen vier Jahren konnte festgestellt werden, dass die zuständigen Behörden die Winterwanderung jedoch von Jahr zu Jahr mehr einschränken. Seit der ersten Winterwanderung wurde der Kontakt mit den Behörden immer komplizierter und die Bewilligungen restriktiver. Wo im 2020 noch auf der Kantonsstrasse demonstriert werden durfte, verläuft die bewilligte Route mittlerweile nur noch auf dem Wanderweg, der zwar äusserst idyllisch gelegen ist, was jedoch eine Wahrnehmbarkeit des Protestes in der Öffentlichkeit verunmöglicht. Saisonbedingt sind kaum Menschen auf diesen Wanderwegen unterwegs und sie führen nur an vereinzelten Weilern oder Häusern vorbei. Insgesamt führt der Wanderweg auf weiten Strecken der Landquart entlang, welche zu unterst im winterlich eingeschnittenen Talkessel verläuft. Der Wanderweg ist kaum einsehbar, geschweige denn hörbar. Auffällig war in diesem Jahr auch das anlasslose Fotografieren der Gesichter der Teilnehmer*innen und des Beobachtungsteams durch die Polizei, sowie das massive Aufgebot an Poizist*innen und Militärpolizist*innen, welches - in Davos angekommen - den Protest völlig abschirmte und zu einer weiteren Verunmöglichung der verbliebenen Publizitätswirkung führte. Auf Nachfrage für die gesetzliche Grundlage des Fotografierens, lief der betreffende Zivilpolizist einfach weg.

Gegen die restriktive Bewilligung der Winterwanderung 2023, welche zudem erst drei Tage vor der letztjährigen Winterwanderung erteilt wurde, erhob der Bewilligungsinhaber Beschwerde. Auch während des Beschwerdeverfahrens wurden ihm mehrere Steine in den Weg gelegt. So musste er vier verschiedene Beschwerden einreichen, da drei Gemeinden sowie die Kantonsstrasse betroffen waren. Das Verwaltungsgericht verweigerte die Vereinigung der vier Verfahren und verletzte damit das Koordinationsgebot von Art. 9 BV.

Die Beschwerde wird nun von den Rechtsanwält*innen und DJS-Mitgliedern, Meret Rehmann, Andreas Noll und Markus Husmann ans Bundesgericht weitergezogen. Wir sind gespannt auf das Urteil des Bundesgerichts.

für das Legal Team Bern und Basel

Lea Schlunegger, Generalsekretärin DJS