Zur Forderung eines "Antifa-Verbots" des Grossen Rates vom 4. Juni 2026
Medienmitteilung der Demokratischen Jurist*innen Bern (djb) zur Forderung eines "Antifa-Verbots" des Grossen Rates vom 4. Juni 2026
Die Demokratischen Jurist*innen Bern nehmen mit Befremden zur Kenntnis, dass der Grosse Rat des Kantons Bern gestern eine Motion überwiesen hat, die ein Verbot der «Antifa» fordert.
Anna Jegher, Co-Geschäftsleiterin der Demokratischen Jurist*innen Bern, stellt klar: «Für strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Demonstrationen stehen bereits heute ausreichende Mittel zur Verfügung. Ein pauschales «Antifa-Verbot» ist weder sinnvoll noch verhältnismässig und führt zu Rechtsunsicherheit».
Der Bundesrat hat bereits festgehalten, dass die «Antifa» keine Organisation im engeren Sinn, sondern eine heterogene Bewegung bzw. ein loses internationales Netzwerk ohne klare Organisationsstruktur ist. Schon das Fehlen einer Organisation spricht gegen ein Verbot. Auch die Voraussetzungen von Art. 74 Nachrichtendienstgesetz sind nicht erfüllt: Ein Organisationsverbot setzt eine konkrete Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit voraus und muss sich auf einen Verbots- oder Sanktionsbeschluss der UNO stützen.
Die Demokratischen Jurist*innen Bern warnen davor, den Organisationsbegriff so weit aufzuweichen, dass politisches Engagement verboten werden könnte. Strafrechtliche Verbote müssen klar und vorhersehbar sein. Ein Verbot einer nicht klar abgrenzbaren Bewegung führt dagegen zu Rechtsunsicherheit und überlässt es dem Ermessen der Behörden, wer oder was vom Verbot erfasst sein soll.
Gesinnungsverbote gefährden die Demokratie
Besonders gravierend wäre der Einschüchterungseffekt auf die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit. Antifaschismus ist nicht per se extremistisch, sondern bezeichnet eine demokratische Haltung gegen Faschismus, Rassismus und autoritäre Politik. Ein Antifa-Verbot könnte deshalb auch Menschen einschüchtern, die sich friedlich gegen Rechtsextremismus und menschenfeindliche Ideologien engagieren.
Antifaschistisches Engagement ist für die Aufrechterhaltung demokratischer Staatlichkeit bedeutsam, weil es sich grundrechtsfeindlicher Politik entgegenstellt. Die Motion von SVP-Grossrat Thomas Fuchs will politische Gesinnung, Protest und antifaschistisches Engagement unter Generalverdacht stellen, ohne dass ein Handlungsbedarf ersichtlich wäre. Insbesondere die Tatbestände Sachbeschädigung, Tätlichkeit und Landfriedensbruch decken heute schon strafrechtlich relevantes Verhalten im Rahmen von Demonstrationen ab.
Die Demokratischen Jurist*innen Bern sind überzeugt, dass es sich bei der Motion um ein rechtlich nicht umsetzbares Anliegen handelt. Es besteht kein Anlass, die bestehenden rechtsstaatlichen Instrumente durch ein unbestimmtes Organisationsverbot zu ergänzen.