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Verein und Statuten

Verein

Die Stärke der djb sind ihre über 290 Mitglieder. Die Mehrheit der Mitglieder sind Jurist*innen aber auch Personen aus anderen Tätigkeitsgebieten mit Interesse an rechtlichen Fragen sind herzlich willkommen.

Vorstand

Susanne Andenmatten
Fabienne Bratoljic
Michael Christen
Anja Conzett
David Furger
Manuela Hugentobler
Dominic Nellen
Dana Rüger
Florian Weber
Selma Kuratle

Co-Geschäftsleitung

Lena Portmann und Marlen Stöckli

Der Vorstand trifft sich zu ca. sechs Sitzungen jährlich. djb-Basismitglieder sind an der Vorstandssitzung herzlich willkommen.

Statuten

(Stand: 27. März 2024)

Art. 1
Unter dem Namen «Demokratische Jurist*innen Bern DJB» besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern. Er ist eine Sektion der Vereinigung «Demokratische Jurist*innen der Schweiz DJS».

Art. 2
Die DJB sind ein Zusammenschluss von Jurist*innen, in juristischen Bereichen Tätigen sowie am Rechtssystem interessierte Personen und Vertreter*innen anderer Disziplinen, die das Recht in seiner tatsächlichen Wirkungsweise und in seinem gesellschaftlichen Zusammenhang begreifen und von einem kritischen Standpunkt aus beurteilen wollen.

Die DJB fördern und unterstützen alle Bestrebungen zum Ausbau und zur Sicherung fortschrittlicher und demokratischer Ideen, Regelungen und Einrichtungen im schweizerischen Rechtssystem auf allen Ebenen (Bund, Kanton, Gemeinde) und setzen sich auf dieser Grundlage mit der rechtspolitischen Entwicklung auseinander. Der Verein und seine Mitglieder setzen sich insbesondere für die Achtung der Grund- und Menschenrechte und die Einhaltung demokratischer sowie rechtsstaatlicher Prinzipien in allen gesellschaftlichen Bereichen ein. Die Tätigkeit der DJB soll sich vor allem nach den Interessen benachteiligter Bevölkerungskreise richten und die Verwirklichung von deren Rechten fördern.

Der Verein kann diese Zielsetzungen in rechtlichen Verfahren jeder Art vertreten.

Art. 3
Zur Verfolgung seiner Zwecke kann der Verein mit anderen Organisationen zusammenarbeiten.

Art. 4
Bewerber*innen, welche diese Statuten anerkennen, können jederzeit auf schriftliche Anmeldung hin durch den Vorstand aufgenommen werden.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt auf Ende eines Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung einen Monat im Voraus oder durch Ausschluss durch die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelsmehrheit der Stimmenden. Der Ausschluss kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Der Vorstand kann ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung einem Mitglied, welches zwei Jahre in Folge den Mitgliederbeitrag nicht bezahlt hat, den Ausschluss androhen. Sofern die ausstehenden Beiträge in der Folge nicht innert 30 Tagen beglichen werden, tritt der Ausschluss in Kraft.

Austritt oder Ausschluss befreien nicht von der Zahlung ausstehender Beiträge.

Art. 5
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmenden, soweit in diesen Statuten nichts anderes geregelt ist. Sie hat insbesondere folgende Kompetenzen:

  • sie wählt den Vorstand und die Delegierten in die Vereinigung «Demokratische Jurist*innen der Schweiz DJS»;
  • sie erlässt das Beitragsreglement;
  • sie beschliesst über Statutenänderungen mit Zweidrittelsmehrheit der Stimmenden.

Art. 6
Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Die Geschäftsleitung ist Teil des Vorstands.

Der Vorstand vertritt den Verein gegen aussen (Kollektivunterschrift zu zweien) und führt die laufenden Geschäfte. Er organisiert die ordentlichen, jährlichen Mitgliederversammlungen und kann ausserordentliche nach Bedarf einberufen. Auf Antrag eines Fünftels der Vereinsmitglieder ist zwingend eine Mitgliederversammlung einzuberufen.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich mindestens eine Woche im Voraus und hat die Traktandenliste zu enthalten. Mit Einverständnis des betreffenden Mitglieds entspricht eine Einladung zur Mitgliederversammlung per Mail dem Erfordernis der Schriftlichkeit.

Art. 7
Der Verein beschafft sich seine finanziellen Mittel aus den Mitgliederbeiträgen gemäss beigefügtem Beitragsreglement, das integrierender Bestandteil dieser Statuten bildet. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen.

Art. 8
Die Auflösung des Vereins erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 76 ff. ZGB). Ein allfälliger Liquidationserlös geht an die Vereinigung «Demokratische Jurist*innen Schweiz DJS».

 

Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 27. März 2024, vormals am 6. März 2013, am 16. März 2010 und am 28. Februar 2005 angenommen und ersetzen die Statuten vom 23. Januar 1990.

Beitragsreglement

(Stand: 26. März 2014)

Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt je nach Einkommen des Mitglieds:

  • Fr.   80.- für Studierende und Nichtverdienende
  • Fr. 150.- bei Nettomonatseinkommen bis Fr. 3’000.-
  • Fr. 300.- bei Nettomonatseinkommen bis Fr. 5’000.-
  • Fr. 400.- bei Nettomonatseinkommen bis Fr. 7’000.-
  • Fr. 500.- bei Nettomonatseinkommen über Fr. 7’000.-

Nach der Pensionierung können Mitglieder ihren Beitrag auf Fr. 250.- reduzieren.

Die Beiträge für unter dem Jahr eintretende Neumitglieder werden pro rata temporis erhoben.