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Stellungnahme zum Gesetz über die Public Corporate Governance (PCGG)

Per E-Mitwirkung
Direktion für Inneres und Justiz
Münstergasse 2
Postfach
3000 Bern 8

Bern, 20. Mai 2026

Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsrät*innen, sehr geehrter Herr Staatsschreiber

Die Demokratischen Jurist*innen Bern (DJB) danken für die Möglichkeit, zum Entwurf des Gesetzes über die Public Corporate Governance (PCGG) Stellung zu nehmen. Wir begrüssen die Vorlage und erachten die Schaffung einer formellen gesetzlichen Grundlage für die Steuerung und Aufsicht der kantonalen Unternehmen und Anstalten als einen wichtigen Schritt.

Die Auslagerung staatlicher Aufgaben in rechtlich verselbstständigte Einheiten ist ein zentraler Aspekt moderner Staatsführung, der mit erheblichen demokratiepolitischen Herausforderungen verbunden ist. Die Verlagerung von Kompetenzen und finanziellen Mitteln ausserhalb der direkten parlamentarischen und exekutiven Steuerung erfordert klare, verbindliche und transparente Regeln. Der vorliegende Gesetzesentwurf trägt diesem Bedürfnis in wesentlichen Punkten Rechnung.

Insbesondere begrüssen wir die folgenden Aspekte der Vorlage:

  • Kodifizierung auf Gesetzesstufe: Die Ablösung der bisherigen PCG-Richtlinien durch ein formelles Gesetz schafft die notwendige Rechtssicherheit und demokratische Legitimation, die der grossen politischen und finanziellen Tragweite der kantonalen Beteiligungen angemessen ist. 
  • Klare Steuerungs- und Aufsichtsinstrumente: Die Einführung der Eignerstrategie (Art. 8 PCGG) und des Aufsichtskonzepts (Art. 9 PCGG) als zentrale Steuerungsinstrumente wird begrüsst. Damit werden die strategischen Erwartungen des Kantons als Eigner gestärkt und die Aufsicht professionalisiert. Dies führt zu einer kohärenteren und zielgerichteteren Führung der kantonalen Beteiligungen.
  • Verankerung der parlamentarischen Oberaufsicht: Die formelle Verankerung der Oberaufsicht des Grossen Rates (Art. 7 PCGG) und die Pflicht zur regelmässigen Berichterstattung (Art. 13 PCGG) sind entscheidende Elemente zur Stärkung der demokratischen Kontrolle. Das Parlament erhält damit eine klare Grundlage, um seine Aufsichtsfunktion wahrzunehmen.
  • Grundsätze für die politische Steuerung: Wir begrüssen, dass das Gesetz den Regierungsrat verpflichtet, sich für die Einhaltung von ethischen Standards, Gleichstellung der Geschlechter eine massvolle und transparente Entschädigungspolitik sowie die Umsetzung von Nachhaltigkeitsstandards einzusetzen (Art. 6 Abs. 2 lit. b PCGG). 
  • Massnahmen zur Stärkung der Integrität: Der Verzicht auf die Wahl aktiver und die Einführung einer Wartefrist für ehemalige politische Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons bei Mandaten in den strategischen Führungsgremien der Institutionen (Art. 12 Abs. 2 und 3 PCGG) ist eine begrüssenswerte Massnahme zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Stärkung des Vertrauens in die politischen Institutionen.

Zusammenfassend schaffen die vorgeschlagenen Regelungen eine solide Basis für eine moderne und verantwortungsvolle Public Corporate Governance im Kanton Bern. Trotz dieser positiven Würdigung sehen wir in einigen zentralen Bereichen noch Verbesserungspotenzial, um die demokratische Kontrolle und die Transparenz weiter zu stärken. Auf diese Punkte gehen wir im Folgenden ein.

Hier geht es zu den Vorschlägen betreffend die einzelnen Artikel.


Freundliche Grüsse
Lena Portmann
Co-Geschäftsleiterin djb