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Stellungnahme zur Teilrevision der Kantonsverfassung sowie des Gemeindegesetzes betreffend das kommunale Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer

Per E-Mitwirkung
Direktion für Inneres und Justiz
Münstergasse 2
Postfach
3000 Bern 8

Bern, 24. Januar 2026

Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsrät*innen, sehr geehrter Herr Staatsschreiber

Die Demokratischen Jurist*innen Bern (djb) setzen sich für den Ausbau und die Sicherung fortschrittlicher und demokratischer Rechte auf allen föderalen Ebenen ein. Unsere Kernthemen sind die Achtung der Grund- und Menschenrechte und die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, zum Ausbau des Handlungsspielraums der Gemeinden im Bereich der politischen Rechte für Ausländer*innen Stellung nehmen zu dürfen. 

Die djb begrüssen die Vorlage und sind erfreut über den geplanten Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten. Die Vorlage sieht vor, dass Gemeinden ihren volljährigen ausländischen Einwohner*innen, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügen und seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz, fünf Jahren im Kanton Bern sowie drei Monaten in der jeweiligen Gemeinde wohnen, das kommunale Stimmrecht gewähren können. Die im Vortrag dargelegte Argumentation überzeugt: Die demokratische Legitimation kommunaler Entscheide und von Behörden wird gestärkt, wenn ein grösserer Teil der ständigen Wohnbevölkerung wählen und abstimmen kann.

Die Bedingungen, unter denen die Gemeinden Ausländer*innen in Zukunft das Stimmrecht gewähren können sollen, erscheinen allerdings als zu restriktiv. Sie stimmen mit den formalen Voraussetzungen der Einbürgerung auf Bundesebene (zehn Jahre Aufenthalt, Niederlassungsbewilligung, Art. 9 Abs. 1 BüG) überein und stellen damit eine unnötig grosse Hürde dar. 

Vor dem Hintergrund, dass – gemäss Vorlage – kein obligatorisches kommunales Stimmrecht eingeführt wird, sondern es der Gemeinde überlassen bleibt, ein solches – notabene per Volksabstimmung – einzuführen; es also einen weiteren Schritt demokratischer Entscheidung benötigt, empfehlen die djb, von diesen generellen Voraussetzungen abzusehen.Uns erscheint es kohärenter, es dem entsprechenden Gemeinwesen zu überlassen, unter welchen Voraussetzungen es eine Mitbestimmung in den eigenen Angelegenheiten ausweiten will. 

Die vorgesehenen Voraussetzungen stellen gerade bei einem lediglich fakultativen kommunalen Stimmrecht eine zu hohe Hürde dar. Eine Ausgestaltung, von der faktisch nur ein kleiner Teil der ausländischen Wohnbevölkerung profitieren würde, läuft dem mit der Regelung verfolgten Zweck zuwider.

Sollte an Voraussetzungen festgehalten werden, empfehlen die djb eventualiter, wenigstens auf die Kumulation der Aufenthaltsdauervoraussetzungen mit der Niederlassungsbewilligung zu verzichten. Werden bereits Mindestaufenthaltsdauern in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde verlangt, ist die zusätzliche Voraussetzung einer Niederlassungsbewilligung weder erforderlich noch sachgerecht. Sie führt zu einer unnötigen Verengung des berechtigten Personenkreises und widerspricht dem Ziel der Vorlage, den Gemeinden einen erweiterten Handlungsspielraum bei der Ausgestaltung politischer Mitwirkungsrechte einzuräumen. Die Voraussetzung der Niederlassungsbewilligung sollte daher gestrichen werden.

Zu den konkreten Vorschlägen im Einzelnen s. PDF der Vernehmlassungsantwort hier.

Darüber hinaus möchten wir anregen, dass sich der Kanton Bern auch für eine bessere Zugänglichkeit des Schweizer Bürgerrechts einsetzt. Wie der Regierungsrat im Vortrag ausführt, sind 17.9 % der ständigen Berner Kantonsbevölkerung nicht im Besitz der Schweizer Staatsbürgerschaft und bislang fast gänzlich von der institutionellen politischen Beteiligung ausgeschlossen. Ein Ausbau der Demokratie erfordert auch die Anerkennung der Zugehörigkeit von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. In einem ersten Schritt könnten all jene Personen, die die formellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, proaktiv darüber informiert und zur Gesuchstellung motiviert werden. Zudem sind Informationskampagnen über das Einbürgerungsverfahren und mögliche Ausnahmen der Integrationsvoraussetzungen nach Art. 11 und 12 BüG bzw. Art. 12 KBüG sinnvoll. Längerfristig sollten die kantonalen Einbürgerungsvoraussetzungen und -verfahren hinsichtlich ihrer Grundrechtskonformität und allfälliger unerwünschter Effekte überprüft werden. Eine Evaluation derjenigen kantonalen Bürgerrechtsvoraussetzungen, die über die Voraussetzungen des BüG hinausgehen, könnte etwa hinsichtlich ihres Diskriminierungspotenzials aufschlussreiche Erkenntnisse bieten. Ein Ausbau der kommunalen politischen Rechte und eine Verbesserung des Zugangs zum Bürgerrecht sind dabei komplementäre, nicht alternative Instrumente demokratischer Inklusion.

Wir danken für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und den entsprechenden Anträgen im Rahmen der weiteren politischen Diskussion und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.


Freundliche Grüsse
Lena Portmann
Co-Geschäftsleiterin djb