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Carmel and Junior_Human Rights Leagal Project

Foto © Hellenic Coast Guard

Human Rights Legal Project I Fall hängig 

Der Fall C.N. und J.A. (Carmel und Junior) betrifft die Zurückweisung von 27 Asylsuchenden aus einer Gruppe von 32 Personen, die am 21. April 2021 auf Samos ankamen. Im September 2021 wurde im Namen von zwei der Pushback-Opfer, C.N. und J.A., Klage eingereicht. Die im Oktober 2021 angeordnete und intern von der Polizei (Internal Affairs) durchgeführte Voruntersuchung konnte jedoch keine Täter ermitteln. Das Verfahren wurde eingestellt. Das HRLP hat Beschwerde beim EGMR eingereicht.
 

Geschehnisse

Der Fall C.N. und J.A. (Carmel und Junior) betrifft die Zurückweisung von 27 Asylsuchenden aus einer Gruppe von 32 Personen, die am 21. April 2021 auf Samos ankamen. Über diesen Fall wurde auch in verschiedenen internationalen Medien (Guardian, Spiegel, APNews) berichtet. Trotz frühzeitiger Berichte von Einheimischen, NGOs, Anwält:innen und Medien sowie der Aussagen der Opfer des Pushback kam es zu erheblichen Verzögerungen und Behinderungen der Ermittlungen. 

Verfahren

Im September 2021 wurde im Namen von zwei der Pushback-Opfer, C.N. und J.A., Klage eingereicht. Die im Oktober 2021 angeordnete und intern von der Polizei (Internal Affairs) durchgeführte Voruntersuchung konnte jedoch keine Täter ermitteln.

Im Laufe von mehr als drei Jahren wurde der Fall von mehreren Staatsanwält:innen und Richter:innen bearbeitet, wobei die Akten mehrfach zwischen ihnen hin- und hergereicht wurden, was die Ermittlungen weiter erschwerte. Trotz zusätzlicher Ermittlungen in den Jahren 2022 und 2023 und Verbindungen zu internationalen Berichten, darunter ein Bericht von Human Rights Watch über Pushbacks, blieben die Ermittlungen stagnierend.

Die Untersuchung umfasste zwar Zeug:innenaussagen bestimmter Beamt:innen, allerdings wurden nur Aussagen von hochrangigen Beamt:innen und nicht von denjenigen aufgenommen, die zum Zeitpunkt der gemeldeten Pushbacks tatsächlich im Dienst waren . Die Untersuchung mass den Zusicherungen der Polizei und der Küstenwache, die behaupteten, es habe keinen Vorfall gegeben, unverhältnismässig grosses Gewicht bei. Diese Aussagen wurden ungeprüft akzeptiert, obwohl die Vorwürfe verdeckte und rechtswidrige Praktiken betrafen.

Die Untersuchung versäumte es, diese Aussagen ausreichend zu hinterfragen oder die Aussagen der Opfer gebührend zu berücksichtigen, und beschränkte sich auf eine oberflächliche Befragung der beteiligten Behörden.

Insgesamt war die Untersuchung von Mängeln und Versäumnissen geprägt, und schliesslich wurde der Fall am 17. Juni 2024 eingestellt, da die Untersuchung die Verantwortlichen nicht habe identifizieren können.

Nachdem alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft wurden - da es keine rechtlichen Mittel gibt, um gegen die Entscheidung zur Einstellung eines Verfahrens Berufung einzulegen, ausser durch die Vorlage neuer Beweise, erachtete es das Human Rights Legal Project eine Beschwerde an den EGMR als notwendig.

Unterstützung durch den PBLF

Beitrag an die rechtliche Expertiese eines griechischen Anwalts, welcher das HRLP bei der Verfassung der Beschwerdeschrift unterstützte.