Aktuell

Bern, 16.03.2021

Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb) kritisieren den Polizeieinsatz gegen die Demonstration am Internationalen Tag gegen Polizeigewalt am 15.03.2021. Die Einkesselung mit den darauffolgenden Wegweisungen und Anzeigen war ohne Not. Auch wenn im Kanton Bern die Covid-Verordnung, Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen verbietet, erachten die djb das Eingreifen der Polizei als unverhältnismässig.
 

An der gestrigen Velo-Demonstration anlässlich des Internationalen Tags gegen Polizeigewalt kam es zu einem Grosseinsatz der Kantonspolizei Bern. Der Demonstrationszug wurde bereits kurz nach Beginn der Demonstration von der Polizei eingekesselt. Das Grossaufgebot schien im Gegensatz zur Anzahl der Demonstrierenden auf Fahrrädern unverhältnismässig. Die Demonstrierenden trugen alle Schutzmasken, hielten Abstand und konnten somit alle Schutzmassnahmen einhalten. Dennoch erhalten sie nun alle eine Anzeige wegen Verstoss gegen die Covid-Verordnung.


Die Einkesselung und damit verbundene Unterbrechung des öffentlichen, wie auch privaten Verkehrs für zwei Stunden während der Stosszeit ist aus Sicht der djb insbesondere im Lichte des öffentlichen Interesses inadäquat und damit unverhältnismässig. Die Kantonspolizei wertete die «Unberechenbarkeit der Demonstrationsroute » (BZ vom 16. März 2021) höher als die Gewährleistung eines funktionierenden Verkehrs.

Das Legal-Team der djb war vor Ort und beobachtete die Situation kritisch. Die djb wünscht sich für die kommenden Einsätze der Kantonspolizei Bern eine Rückbesinnung auf die Grundsätze der Verhältnismässigkeit.

Bern, 04. November 2020

Der Berner Sicherheitsdirektor, Philippe Müller (FDP), will Demonstrationen mit mehr als 15 TeilnehmerInnen verbieten. Ein entsprechender Antrag soll heute Mittwoch im Regierungsrat eingebracht werden. Die djb fordern den Regierungsrat auf, den Antrag klar abzulehnen. Demonstrationen können auch während Corona ohne Ansteckungsgefahr durchgeführt werden.

Die ganze Medienmitteilung finden Sie hier.


Bern, 23. September 2020

Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb) verurteilen die Polizeieinsätze gegen das #RiseUpForChange-Camp sowie die Demonstration Stopp Isolation. Wie in unser gestrigen Medienmitteilung ausgeführt, handelte der Gemeinderat und die Kantonspolizei Bern bei der Räumung der Versammlung auf dem Bundesplatz ohne Not. Nicht nachvollziehbar ist für die djb zudem das gewaltsame Eingreifen der Polizei gegen die friedlich verlaufende Stopp Isolation-Demonstration.

Die ganze Medienmitteilung finden Sie hier.


Bern 25. März 2019

Die Demokratischen JuristInnen Bern (DJB), die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) sowie weitere weiteren Organisationen und Privatpersonen haben gemeinsam eine sog. «abstrakte Normenkontrolle» beim Bundesgericht eingereicht. Inhaltlich kritisieren die Beschwerdeführenden die Bestimmungen zur Wegweisung von Fahrenden, zur Kostentragung bei Veranstaltungen mit Gewalttätigkeiten und zur Observation.


Durch den Begriff «illegales Campieren» getarnt enthält das neue Polizeigesetz aus Sicht der Beschwerdenführenden diskriminierende Bestimmungen, die sich direkt gegen fahrende Jenische, Sinti und Roma richten. Die sog. «Lex Fahrende» sieht vor, dass Personen, die ein Grundstück ohne Erlaubnis des/der EigentümerIn oder BesitzerIn als Standplatz nutzen, weggewiesen und die entsprechenden Grundstücke innert 24 Stunden geräumt werden dürfen. Zwar sollen diese Wegweisungen nur vollzogen werden, wenn ein Transitplatz vorhanden ist. Dennoch: Ein Transitplatz reicht nicht aus, um den Minderheitenschutz zu gewährleisten. Dazu braucht es genügend und angemessene Stand- und Durchgangsplätze. Dies bedeutet, dass der Kanton Bern zuerst prüfen muss, ob die wenigen vorhandenen Plätze wirklich ausreichen, damit Fahrende ihren Wohnwagen abstellen und ihre Kultur leben sowie ihr Berufs- und Familienleben wahrnehmen können. „Der Schutz der Grundrechte verlangt keine Polizeimassnahmen, sondern die Förderung der Niederlassungs-, Bewegungs- und Wirtschaftsfreiheit sowie des Familienlebens der Fahrenden“, sagt Angela Mattli, Kampagnenleiterin bei der Gesellschaft für bedrohte Völker.


Die Bestimmungen zur Kostenüberwälzung bei Veranstaltungen mit Gewalttätigkeiten verletzen die Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit. Insbesondere aufgrund des «chilling effect», also der abschreckenden Wirkung, werden die BürgerInnen in Zukunft vermehrt daran gehindert, ihre Anliegen auf die Strasse zu bringen und an Kundgebungen teilzunehmen bzw. solche zu organisieren.


Florian Weber, Vorstandsmitglied der Demokratischen JuristInnen Bern, meint dazu: «Das neue Polizeigesetz enthält eine Reihe heikler Bestimmungen, die gegen höherrangiges Recht verstossen. Darum gelangen wir an das Bundesgericht, das aufgefordert wird, diese Bestimmungen aufzuheben.»


An der Beschwerde beteiligt sind folgende Organisationen: Demokratische JuristInnen Bern (DJB), SP Stadt Bern, Grünes Bündnis Bern, Grüne Kanton Bern, Alternative Linke Bern, Juso Kanton Bern, Juso Stadt Bern, Junge Grüne Kanton Bern, Unia, Gewerkschaftsbund des Kantons Bern, Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA), Kirchliche Gassenarbeit Bern, Schäft Qwant, Radgenossenschaft der Landstrasse, Verband Sinti und Roma Schweiz, Gesellschaft für bedrohte Völker, humanrighs.ch, grundrechte.ch, Kritische Jurist*innen Fribourg/Bern, PDA Bern


Bern, 13. März 2019

Seit Anfang Jahr sind in Berner Asylunterkünften untergebrachte Personen dazu verpflichtet, dort an fünf Tagen pro Woche zu übernachten. Eine Gruppe von 59 Betroffenen hatte Ende Januar beim Bundesgericht Beschwerde gegen diese neue Anwesenheitspflicht erhoben. Das Bundesgericht ist in seinem Urteil vom 21. Februar nicht auf die Beschwerde eingetreten.

Die Anwesenheitspflicht verletzt die Grundrechte der Betroffenen. Nicht nur die Bewegungsfreiheit, sondern auch das Privat- und Familienleben sowie potenziell weitere Rechte werden beeinträchtigt. Die Betroffenen sind gezwungen, entweder diese Einschränkungen hinzunehmen, oder auf ihr Recht auf Sozial- oder Nothilfe zu verzichten.

Das Bundesgericht lässt die Frage offen, ob die Anwesenheitspflicht rechtswidrig ist, und verwehrt den Betroffenen damit den Rechtsschutz. Diesen sei es ohne Nachteil zumutbar, eine Einzelfallbeschwerde einzureichen. Damit nimmt das Bundesgericht in Kauf, dass sich unzählige Betroffene im ganzen Kanton jeden Tag die grundrechtlich garantierte staatliche Unterstützung (Sozial- oder Nothilfe) mit einer Einschränkung ihrer Freiheitsrechte erkaufen müssen.

"Solange diese verfassungswidrige Situation andauert, werden die Demokratischen Jurist*innen Bern die Betroffenen dabei unterstützen, die Anwesenheitspflicht mittels Einzelfallbeschwerde gerichtlich überprüfen zu lassen", sagt Florian Weber, Vorstandsmitglied djb.