
A.L.M.
Human Rights Legal Project I Fall hängig
Geschehnisse
A.L.M., 1991 in Palästina geboren, verliess am 26. August 2020 die Türkei per Boot in der Hoffnung, Italien zu erreichen und dort Asyl beantragen zu können.
Das Boot schaffte es nicht, die Küste zu erreichen und erlitt Schiffbruch. A.L.M. wurde am selben Tag verhaftet und in die Agia-Haftanstalt in Chania, Kreta, gebracht.
Verfahren
A.L.M. wurde gemäss Artikel 30 Absatz 1(c) und (d) des Gesetzes 4251/2014 (Antimigrationsgesetz) und Artikel 277 des Strafgesetzbuches des illegalen Transportes von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland nach Griechenland unter gefährlichen Bedingungen und der Verursachung eines Schiffbruchs mit der möglichen Absicht der illegalen Einreise beschuldigt.
Danach wurde er vom dreiköpfigen Berufungsgericht zu einhundertfünfundsechzig Jahren und einem Monat Freiheitsentzug verurteilt. In diesem erstinstanzlichen Verfahren war er von einem amtlichen Verteidiger vertreten worden, der nicht die Zeit hatte, eine angemessene Verteidigung aufzubauen.
Mithilfe des Antält:innenteams der Organisation Human Rights Legal Project legte A.L.M. Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein.
Die wichtigste Verteidigungslinie in diesem Fall ist die Frage der territorialen Zuständigkeit. Bei der Berufungsverhandlung am 15. Mai 2023 argumentierte das Anwält:innenteam von A.L.M., dass das Gericht in diesem Fall keine territoriale Zuständigkeit habe, da das Boot in internationalen Gewässern, in der Nähe der Insel Rhodos, Schiffsbruch erlitten habe.
Das Berufungsgericht beantragte daraufhin eine Vertagung des Prozesses, damit die Hafenpolizei den genauen Standort des Schiffbruches ermitteln kann. Die Verhandlung fand am 13. November 2023 statt.
Unterstützung durch den PBLF
Beitrag an die beiden Honorrare der Anwält*innen, Reisespesen und Gerichtsgebühren. Aufgrund der zweimaligen Vertagung des Prozesses stiegen die Kosten zustätzlich. Der Fall wurde zudem vom Sea Watch Legal Aid Fund finanziell unterstützt.