Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der DJS Basel gegen die neue Jugendstrafprozessordnung des Kantons Basel-Stadt gut!
Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Basel (DJS Basel) haben
Ende 2006 gegen die neue kantonale Jugendstrafprozessordnung (JStPO
BS), welche vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt am 15. November
2006 verabschiedet wurde, eine Beschwerde beim Bundesgericht
eingereicht. Die DJS Basel hatten geltend gemacht, dass die Bestimmung
von § 23 Abs. 4 JStPO, wonach Jugendliche in Ausnahmefällen zusammen
mit Erwachsenen in derselben Abteilung eines Untersuchungsgefängnisses
untergebracht werden sollen, dem Bundesgesetz über das
Jugendstrafrecht (JStG) widerspricht und damit verfassungswidrig ist.
Das neue JStG sieht ausnahmslos die Trennung der Minderjährigen von
Erwachsenen vor, und zwar sowohl für die Untersu-chungshaft als auch
für den Freiheitsentzug zum Zweck des Straf- oder Massnahmenvollzugs.
Das Bundesgericht hat nun mit Entscheid vom 7. August 2007 die
Beschwerde der DJS Basel gutgeheissen und hat die angefochtene
Bestimmung aufgehoben. Damit ist klargestellt, dass der Kanton
Basel-Stadt wie auch die anderen Kantone gehalten sind, die völker- und
bundesrechtlihe vorgesehene Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen
in der Untersuchungshaft vollumfänglich und ohne Übergangszeit
umzusetzen.
Die DJS Basel begrüsst diesen Entscheid und ist zuversichtlich, dass
nun das fortschrittliche und moderne neue Jugendstrafrecht auch auf
kantonaler Ebene vollumfänglich implementiert wird. Trotzdem werden die
DJS Basel die weitere Umsetzung des neuen Jugendstrafrechts weiterhin
kritisch beobachten, denn auch die im Urteil des Bundesgerichts
erwähnte Einzelhaft als Alterna-tivmassnahme bei Kollusionsgefahr, darf
nur zusammen mit einer geeigneten Betreuung und so kurz wie möglich
stattfinden.
Bundesgerichtsurteil als PDF 985.35 Kb