Unprofessioneller und unverhältnismässiger Polizeieinsatz
Die Demokratischen Jurist*innen Basel (DJS Basel), die Parteien SP, GRÜNE, BastA!, jgb und Juso sowie der vpod region Basel verurteilen den unverhältnismässigen und unprofessionellen Polizeieinsatz vom 8. März. Statt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beizutragen, verhinderte die Polizei präventiv eine friedliche Versammlung und wendete grundlos Gewalt und polizeiliche Repressionen gegen friedlich Demonstrierende mittels Einkesselung, Gummischrot und Personenkontrollen an. Der gest- rige Polizeieinsatz gegen die friedliche Kundgebung stellt eine massive Verletzung der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit dar und ist einer demokratischen Gesellschaft nicht würdig.
Wir fordern daher Konsequenzen für die Einsatzleitung und den Rücktritt des verantwortlichen Polizei- kommandanten Martin Roth. Regierungsrätin Stephanie Eymann muss nun ihre politische Verantwortung endlich wahrnehmen und dafür sorgen, dass die Entscheidungsträger:innen in ihrem Departement eine Po- lizeitaktik ausarbeiten, welche die Grundrechte respektiert und dem von der Polizei selbst propagierten 3D- Prinzip (Dialog, Deeskalation und erst als ultima ratio Durchgreifen) tatsächlich Rechnung trägt.
Bereits am Vortag der Kundgebung hat die Kantonspolizei in den Medien angekündigt, dass es rund um die Kundgebung vom 8. März zu Personenkontrollen kommen werde. Das präventive Androhen von re- pressiven Massnahmen gegenüber friedlichen Teilnehmenden ist aus grundrechtlicher Perspektive zu kriti- sieren: Es führt zu einem sogenannten chilling effect. Menschen werden durch die Androhung von Repression von der friedlichen Ausübung ihrer Grundrechte abgehalten.
Mit dem Ziel, die nicht bewilligte Kundgebung ganz zu unterbinden, wurde der Barfüsserplatz für die Be- völkerung abgeriegelt und damit eine Versammlung verhindert. Nachdem sich die Teilnehmenden alternativ auf dem Petersplatz versammelten und sich in Bewegung setzten, wurden sie eingekesselt. In diesem Zu- sammenhang weisen wir darauf hin, dass die Teilnahme an einer friedlichen, nicht bewilligten Kundgebung grundrechtlich geschützt und nicht strafbar ist. Grundrechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn die Einschränkung verhältnismässig ist, dem öffentlichen Interesse dient und dies zum Schutz der Grundrechte Dritter geschieht. Dies war bei der gestrigen Demonstration nicht der Fall.
Polizeieinsatz zeugte von Unprofessionalität und war unverhältnismässig
Wer friedlich demonstriert und seine Meinung kundtut, muss sich darauf verlassen können, sicher zu bleiben und keine Repression zu erfahren. Während der Einkesselung ist es mehrfach zum Einsatz von Gummi- schrot auf die friedliche Kundgebung gekommen. Neben der allgemeinen Gefahr, die durch den Einsatz von Gummigeschossen ausgeht, kann es durch den Mitteleinsatz auf eine friedliche und eingekesselte Men- schenansammlung zu Panik kommen, was unbedingt verhindert werden muss.
Die Teilnehmenden wurden festgehalten, bis sie einer Personenkontrolle unterzogen werden konnten. Stos- send ist insbesondere, dass nicht nur die Identität der Personen festgestellt worden ist, sondern zusätzlich noch erkennungsdienstliche Massnahmen (Fotografien) erstellt wurden, obwohl dafür - insb. bei festgestell- ter Identität mittels Ausweiskontrolle - keine rechtliche Grundlage bestand.
Durch die massive grossräumige Absperrung zwischen Petersplatz und Schanzenstrasse hat das Vorgehen der Polizei zur Sperrung der Schanzenstrasse (auch für Rettungsfahrzeuge) geführt, die weder notwendig, noch der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienlich war. Ein solches Vorgehen der Polizei ist weder professionell noch verhältnismässig.
Die Einsätze der Kantonspolizei müssen sich nach dem 3D-Prinzip richten. Bevor es zu einem Durchgrei- fen der Polizei kommt, muss der Dialog mit den Teilnehmenden gesucht und zur Deeskalation beigetragen werden. An der gestrigen Kundgebung wurde jedoch u.a. mit Gummischrot durchgegriffen, obwohl sich die Kundgebungsteilnehmenden friedlich verhielten. Eine friedliche Durchführung hätte angestrebt werden müssen. Durch die sofortige Einkesselung wurde dazu jedoch keine Hand geboten. Ein Dialog-Team war ebenfalls nicht vor Ort.
Demonstrationsfreiheit und Pressefreiheit missachtet
Es kann und darf nicht sein, dass unbewilligte friedliche Kundgebungen pauschal kriminalisiert und mit allen der Kantonspolizei zur Verfügung stehenden Mitteln unterbunden werden, ohne dass der Verhältnis- mässigkeit in irgendeiner Form Rechnung getragen wird. Und es darf nicht sein, dass die Kantonspolizei durch die massive weiträumige Absperrung die Arbeit der Journalist:innen so behindert, dass eine öffentli- che kritische Medienberichterstattung zum Polizeieinsatz kaum möglich ist.
Ein solches Vorgehen ist in einem demokratischen Staat, der den Schutz der Grundrechte und die Aus- übung der demokratischen Rechte der einzelnen hochhält, nicht tolerierbar. Es braucht nun Konsequenzen für die Verantwortlichen in der Kantonspolizei. Regierungsrätin Stephanie Eymann ist nun aufgefordert, zu handeln.