Nur zwei Monate nach Inkrafttreten der neuen Richtlinien zur Sozialhilfe schlägt der Kanton Bern eine weitere Kürzung der Sozialhilfe vor. Geht es nach dem Willen der Berner Regierung sollen künftig alle Personen, welche sich erstmals bei der Sozialhilfe anmelden, mit einer 15%-Leistungskürzung «begrüsst» werden. Damit wird ihnen das verfassungsmässige Recht auf eine menschenwürdige Existenz verwehrt.

Die gesamte Konsultationsantwort der Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern finden Sie hier.

Die zugehörige Medienmitteilung finden Sie hier.