Die Vernehmlassung des Kantons zur Präzisierung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über die verdeckte Ermittlung wurde im August 2011 abgeschlossen. Die Stellungnahme der Demokratischen Juristinnen und Juritsten wurde verfasst von Rechtsanwalt Felix Schöpfer.

Die DJZ lehnen den zu einseitig ausgestalteten Entwurf vollumfänglich ab. Am umstrittensten ist die Einführung einer verdeckten Fahndung ohne richterliche Genehmigung. Die DJZ sehen darin eine Beschneidung zahlreicher grundrechtlicher Positionen und einen Eingriff in elementare prozessuale Rechte der beschuldigten Person. Im Entwurf wird weder darauf eingegangen, dass der Staat gegenüber potentiellen Kriminellen täuschend auftritt und sich somit allenfalls selbst strafrechtlich relevant verhält, noch wird auf die – als besonders problematisch zu erachtende – täuschende Einflussnahme der V-Leute auf die Willensbildung und das Verhalten der Zielperson eingegangen. Die Möglichkeit einer verdeckten Ermittlung bereits bei vagem Anfangsverdacht stellt zudem einen klaren Widerspruch zu Art. 286 StPO, der einen hinreichenden Tatverdacht verlangt, dar.

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