Vernehmlassungen

Die djb haben heute ihre Stellungnahme zum neuen Justizvollzugsgesetz eingereicht. Vier Punkte aus der Stellungnahme:

- Fürsorgerische Unterbringungen sollen auch nicht im Ausnahmefall in Gefängnissen vollzogen werden können, wie es da neue Gesetz Art. 9 Abs. 2 lit. d vorsieht. In Gefängnissen können die "wesentlichen Bedürfnisse der eingewisenen Personen bezüglich Fürsorge und Betreuung" nicht befriedigt werden.

- Gemäss der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter sind Zelleinschlüsse von mehr als zwanzig Stunden für Personen in Untersuchungshaft mit Blick auf die Unschuldsvermutung grundrechtswidrig. Personen in Untersuchungshaft sollen deshalb Anspruch auf mindestens vier Stunden Aufenthalt ausserhalb der Zelle haben.

- Gemäss den Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen haben alle Gefangen Anspruch auf Rechtsberatung. Die djb fordern, dass dieser Grundsatz in Art. 19 JVG verankert wird.

- Mit Art. 28 Abs. 1 lit. c JVG soll eine eigentliche Präventivhaft eingeführt werden. Nach Aufassung der djb soll für derart schwere Eingriffe in die persönliche Freiheit nicht eine Vollzugsbehörde, sondern wie bis anhin das nach StPO zuständige Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft befugt sein.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Die djb haben heute ihre Stellungnahme zur Revision des Gesetzes über die Regierungsstatthalterinnen und -statthalter eingereicht. Sie fordern, dass eine polizeiliche Vorführung erst angeordnet werden kann, wenn die mutmasslich (!) gewaltausübende Person zwei Vorladungen nicht Folge geleistet hat.

Die Stellungnahme finden Sie hier.


Am 1. Januar 2018 tritt das neue eidgenössische Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Obwohl die Schweiz bereits heute eine der tiefsten Einbürgerungsquoten Europas hat, erhöht das Gesetz die Hürden für die Einbürgerung weiter. Als ob das nicht genug wäre, möchte der Kanton Bern die eidgenössischen Integrationskriterien noch weiter verschärfen. Dabei übersieht er, dass die eidgenössischen Integrationskriterien vom Bund bereits abschliessend geregelt sind.

Die Konsultationsantwort finden Sie hier.

Die gesamte Medienmitteilung finden Sie hier.


Nur zwei Monate nach Inkrafttreten der neuen Richtlinien zur Sozialhilfe schlägt der Kanton Bern eine weitere Kürzung der Sozialhilfe vor. Geht es nach dem Willen der Berner Regierung sollen künftig alle Personen, welche sich erstmals bei der Sozialhilfe anmelden, mit einer 15%-Leistungskürzung «begrüsst» werden. Damit wird ihnen das verfassungsmässige Recht auf eine menschenwürdige Existenz verwehrt.

Die gesamte Konsultationsantwort der Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern finden Sie hier.

Die zugehörige Medienmitteilung finden Sie hier.


Die djb haben sich zu Revision des Einführungsgesetzes zum Ausländergesetz und zum Asylgesetz vernehmen lassen. Die Stellungnahme finden Sie hier