Mehr als jede dritte Person lebt in einem Haushalt mit einem Barkredit, Leasing oder Kauf auf Raten. Auch Anwält*innen mit Schwerpunkt im Familien-, Vertrags- oder Strafrecht kommen in der Praxis mit Fragen zu Konsumkrediten in Kontakt.

Das Konsumkreditgesetz will Privatpersonen vor einer Überschuldung schützen. Unternehmen müssen vor einer Kreditvergabe das Budget der Konsumentinnen und Konsumenten prüfen. Oft nehmen es die Geldgeber*innen aber nicht sehr genau.

Rechtsanwältin Rausan Noori aus Zürich ist eine Kennerin der Materie. Sie arbeitete jahrelang in der Schuldenberatung der Caritas Schweiz und war Mitverfasserin des Handbuchs KKG – Kreditfähigkeitsprüfung. Sie zeigt, wo es sich lohnt, genauer hinzuschauen. Denn bei einer unsorgfältigen Kreditvergabe dürfen die Kund*innen die Zinszahlung oder gar die Rückzahlung des Kredits verweigern.

Die Veranstaltung richtet sich an Allgemeinpraktiker*innen.

Wann: Donnerstag, 30. September 2021, 18:15 Uhr
Wo: Volkshaus Zürich, Grüner Saal

Unverbindliche Anmeldungen bitte bis am 27. September 2021 an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post an Demokratische Juristinnen und Juristen Zürich, 8000 Zürich.