Aktuell

Bern, 13. März 2019

Seit Anfang Jahr sind in Berner Asylunterkünften untergebrachte Personen dazu verpflichtet, dort an fünf Tagen pro Woche zu übernachten. Eine Gruppe von 59 Betroffenen hatte Ende Januar beim Bundesgericht Beschwerde gegen diese neue Anwesenheitspflicht erhoben. Das Bundesgericht ist in seinem Urteil vom 21. Februar nicht auf die Beschwerde eingetreten.

Die Anwesenheitspflicht verletzt die Grundrechte der Betroffenen. Nicht nur die Bewegungsfreiheit, sondern auch das Privat- und Familienleben sowie potenziell weitere Rechte werden beeinträchtigt. Die Betroffenen sind gezwungen, entweder diese Einschränkungen hinzunehmen, oder auf ihr Recht auf Sozial- oder Nothilfe zu verzichten.

Das Bundesgericht lässt die Frage offen, ob die Anwesenheitspflicht rechtswidrig ist, und verwehrt den Betroffenen damit den Rechtsschutz. Diesen sei es ohne Nachteil zumutbar, eine Einzelfallbeschwerde einzureichen. Damit nimmt das Bundesgericht in Kauf, dass sich unzählige Betroffene im ganzen Kanton jeden Tag die grundrechtlich garantierte staatliche Unterstützung (Sozial- oder Nothilfe) mit einer Einschränkung ihrer Freiheitsrechte erkaufen müssen.

"Solange diese verfassungswidrige Situation andauert, werden die Demokratischen Jurist*innen Bern die Betroffenen dabei unterstützen, die Anwesenheitspflicht mittels Einzelfallbeschwerde gerichtlich überprüfen zu lassen", sagt Florian Weber, Vorstandsmitglied djb.

Bern, 1. Februar 2019

Die Demokratischen Jurist*innen Bern (DJB) und das Migrant Solidarity Network (MSN) kritisieren die seit dem 1. Januar 2019 geltende Änderung der Asylsozialhilfeweisung, mit welcher der Kanton Bern eine weitere Verschärfung im Asylbereich eingeführt hat. Die revidierte Weisung sieht eine Anwesenheitspflicht in Berner Kollektivunterkünften für Personen des Asylbereichs vor. Diese erweist sich aus zwei Gründen als unzulässig: Erstens kann sich die Anwesenheitspflicht auf keine genügende gesetzliche Grundlage stützen und verletzt deshalb das Legalitätsprinzip. Zweitens führt sie zu empfindlichen Grundrechtseingriffen, die selbst bei Vorliegen einer genügenden gesetzlichen Grundlage unzulässig wären. Aus den genannten Gründen haben 59 Betroffene in Zusammenarbeit mit den DJB und dem MSN gestern beim Bundesgericht Beschwerde erhoben. Sie ersuchen das Bundesgericht, die Anwesenheitspflicht aufgrund ihrer Verfassungswidrigkeit aufzuheben.

Die neu eingeführte Regelung – die sämtliche Personen des Asylbereichs[1] trifft – sieht vor, sowohl Nothilfe als auch Asylsozialhilfe nur noch an Personen auszuzahlen, die sich während mindestens fünf Tagen pro Woche in der ihnen zugewiesenen Kollektivunterkunft aufhalten und dort übernachten. Personen, die mehr als zwei Nächte pro Woche auswärts übernachten, werden nach einmaliger Ermahnung und Verwarnung von der Unterkunft abgemeldet. Mit der Abmeldung entfallen alle Sozial- und Nothilfeleistungen und damit der Zugang zu medizinischer Versorgung. Unter Umständen kann die Abmeldung gar zur Abschreibung eines hängigen Asylgesuches oder zum Erlöschen einer vorläufigen Aufnahme führen.

Das Amt für Migration und Personenstand (MIP) ging dabei fälschlicherweise davon aus, dass die Einführung der Anwesenheitspflicht über die blosse Anpassung der kantonalen Weisung ergehen könne und masste sich damit an, selbst als Gesetzgeberin tätig zu werden. Da solche Regelungen die Rechtslage der Betroffenen erheblich verändern, müssen sie zwingend durch den Grossen Rat erlassen werden. Aber selbst wenn eine genügende gesetzliche Grundlage vorliegen würde, erwiese sich die Anwesenheitspflicht als unzulässig: Sie verletzt nicht nur das Recht auf Nothilfe, sondern auch das Recht auf Bewegungsfreiheit sowie auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Es liegen keine hinreichenden Gründe vor, die es erlaubten, derart in das Sozialleben und den Lebensrhythmus der betroffenen Personen einzugreifen. Der Kanton argumentiert widersprüchlich, da die Anwesenheitspflicht nicht geeignet ist, die Bedürftigkeit der Betroffenen zu überprüfen oder zu reduzieren.

Für die Anwältin Annina Mullis, welche die Betroffenen vertritt, ist klar: «Die neue Anwesenheitspflicht stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die Rechte von Personen des Asylbereichs dar, noch dazu ohne gesetzliche Grundlage. Das ist aus grundrechtlicher Sicht unhaltbar.» Diese absurde Situation ist Ausdruck eines politischen Klimas zunehmender Repression gegenüber den Schwächsten der Gesellschaft. Das Bundesgericht hat nun die Gelegenheit, diese unwürdige Herabsetzung der betroffenen Menschen zu beenden.

 

[1] Asylsuchende, weggewiesene Asylsuchende, Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsstatus, vorläufig aufgenommene Personen sowie vorläufig aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge, solange sie einer Kollektivunterkunft zugewiesen sind


Einladung zur Medienkonferenz am Internationalen Tag gegen Armut
Dienstag, 17. Oktober 2017, Start: 08.45 Uhr
Haus der Begegnung, Mittelstrasse 6a, Bern, Parterre

Sozialhilfe in der Schweiz: Der Kanton Bern unterläuft die Solidarität

Rund 18 Organisationen verurteilen am Internationalen Tag gegen Armut die anhaltenden Angriffe auf die Sozialhilfe in der Schweiz. Der Kanton Bern will die Sozialhilfe kürzen und sich für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger möglichst unattraktiv machen. Armut ist aber eine Tatsache. Sie lässt sich nicht wegsparen - sie muss mit gezielten Massnahmen bewältigt werden. Die aktuelle Gesetzesvorlage im Kanton Bern bringt für Betroffene viel Leid.

Referentinnen und Referenten:

- Emilie Graff, Co-Geschäftsleiterin von AvenirSocial Schweiz
- Marianne Hochuli, Mitglied der Geschäftsleitung von Caritas Schweiz, Leiterin des Bereichs Grundlagen
- Ueli Mäder, emeritierter Professor für Soziologie an der Universität Basel
- Andreas Hediger, Geschäftsleiter der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht
- Oswald Sigg, ehemaliger Bundesratssprecher

Breite Unterstützung:

Die Medienkonferenz wird von folgenden Organisationen unterstützt:
- AvenirSocial
- Caritas Schweiz
- Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht
- AGILE.CH Die Organisationen von Menschen mit Behinderungen
- Allianz gegen Sozialapartheid
- Caritas Bern
- Dachverband Soziale Institutionen Biel Region
- Demokratische Juristinnen und Juristen Bern
- Gewerkschaftsbund des Kantons Bern
- Gewerkschaft Unia Sektion Bern
- Gruppe für Menschenwürde in der Sozialhilfe
- Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen
- Kriso Bern
- Procap Bern
- Pro Infirmis Bern
- Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn
- Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH Bern
- VPOD Bern Kanton