Soeben wurde das Vernehmlassungsverfahren zum Integartionsgesetz beendet. Solidarité sans frontières (SOSF), die Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz (DJS) und grundrechte.ch erklären in einer 16 Seiten umfassenden Stellungnahme, dass die vorgeschlagene Revision nicht die Integration fördert, sondern zu mehr Ausgrenzung und Diskriminierung führt, und interkulturelle Ansätze gar nicht erst zulässt.
Mit dem Vorentwurf zur Teilrevision des Bundesgesetzes über
Ausländerinnen und Ausländer (Integrationsgesetz) vom 23. November 2011
will der Gesetzgeber gemäss des Grundsatzes des "Förderns und Forderns"
Integrationskriterien gesetzlich und somit verbindlich verankern,
den
Familiennachzug an eine Förderung der Integration knüpfen und sogenannte
Integrationsvereinbarungen treffen.
Integration ist aber ein lange andauernder, individueller und komplexer
Prozess, der nicht durch eine gesetzliche Regelung erzwungen werden
kann. Es ist falsch, davon auszugehen, dass Integration messbar ist, an
bestimmten Normen festzunageln ist, in Vereinbarungen auszuhandeln ist
oder gar an Zwangsmassnahmen gebunden werden kann.
Eine Integration,
wie sie im Vorentwurf dargestellt ist, ist unserer Ansicht nach
unkreativ, einseitig, repressiv, ungerecht und nicht lösungsorientiert.
Zudem bestehen Konflikte zu menschen- und grundrechtlich garantierten
Rechten, wenn zum Beispiel der Familiennachzug oder die Verlängerung
einer Aufenthaltsbewilligung gewissen Kriterien einer sogenannt "guten
Integration" entsprechen muss.
Die die Stellungnahme verfassenden
Organisationen kommen denn auch zum Schluss, dass "die Vorlage ein
Verständnis von Integration impliziert, welches auf einer Bringschuld
zur faktischen Assimilation aufbaut."
Stellungnahme_AuIG