Stellungnahme der DJS zur Verlängerung der Covid-19-Verordnung Asyl vom 27. April 2021

Die DJS insistieren darauf, dass die Anwesenheit der Rechtsvertretung bei Befragungen im selben Raum gewährleistet werden muss und keine Befragungen ohne Rechtsvertretung durchgeführt werden dürfen. Die Verlängerung der Beschwerdefristen erachten wir als sinnvoll – diese sind auch ausserhalb der Pandemiesituation zu kurz. Schliesslich müssen endlich alle Personen aus der ausländerrechtlichen Administratifhaft entlassen werden, wenn eine Ausschaffung nicht absehbar ist.

pdf2021-DJS-V-Covid-Asyl.pdf