Stellungnahme der Demokratischen Jurist*innen Schweiz zu den Vernehmlassungsvorlagen des EJPD 2021/82, 83 und 84 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) 

Die DJS sind weder mit dem Ausbau des Schengen-Systems noch mit der dafür erforderlichen Erweiterung des Finanzrahmens einverstanden. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert jedem Menschen das Recht, in anderen Ländern Schutz vor Verfolgung zu suchen. Zudem untersagen die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention die Zurückweisung einer Person in ein Gebiet, in dem ihr möglicherweise Verfolgung, Folter, Strafe oder andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen (Non-Refoulement-Gebot). Wenn Menschen daran gehindert werden, Europa zu erreichen, dann werden ihnen diese Rechte genommen und es kann nicht geprüft werden, ob ihnen eine Verfolgung droht. Wir sehen nicht ein, warum sich die Schweiz für die Militarisierung des Schutzes der EU-Aussengrenzen mit rund 300 Mio Euro beteiligen sollte.

pdfDJS-Stellungnahme-Schengen.pdf