Vernehmlassungen
Vernehmlassungsverfahren zwecks Abschaffung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts (VZAE)
Cabaret-Tänzerinnen-Statuts ist seit dem 3. November abgeschlosssen. Die Stellungnahme der Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich wurde verfasst von Rechtsanwalt Karl Kümin.
Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich beurteilen die bisherige Regelung des sogenannten "Cabaret-Tänzerinnen-Statuts" als
unbefriedigend. Durch die vorgesehene ersatzlose Streichung des derzeitigen Art. 34 VZAE würde sich die Lage der betroffenen
Drittstaatenangehörigen allerdings verschlechtern und nicht verbessern. Die DJZ unterstützt aus diesem Grund die Vernehmlassung der FIZ
Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration, Zürich vom 17. September 2012. Art. 34 VZAE ist nicht aufzuheben, sondern auszudehnen, insbesondere auf weitere besonders schützberdürftige Drittstaatenangehörige wie Haushaltsangestellte.
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Vernehmlassung zur Änderung des BGG Erweiterung der Kognition bei Beschwerden in Strafsachen
Die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über das Bundesgericht – Erweiterung der Kognition bei Beschwerden in Strafsachen ist seit
dem 31. Oktober 2012 abgeschlossen. Die Stellungnahme der Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich wurde verfasst von Rechtsanwalt Thomas Heeb.
Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich erachten die vorliegende Gesetzesanpassung als überfällig und begrüssen diese vollumfassend. Die richtige Erstellung des Sachverhaltes ist in Strafprozessen nicht nur eine der wichtigsten sondern auch eine der schwierigsten Aufgaben des Gerichtes. Bislang durfte das Bundesgericht nicht überprüfen, ob sich das Bundesstrafgericht innerhalb seines Ermessensspielraums richtig entschieden ha, womit die Wahrheitsfindung ausgerechnet in Strafprozessen beschnitten wurde.
Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständ
Die Vernehmlassung zur Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)
Die Stellungnahme der Demokratischen Juristinnen und Juristen ist seit September 2012 abgeschlossen und wurde verfasst von Rechtsanwältin Ingrid Indermaur.
Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich begrüssen die Stossrichtung der Volage, nämlich die Stärkung des Unterhaltsanspruchs des Kindes und die Verantwortlichkeit beider Eltern dafür. Allerdings wird auf die Mankoverteilung verzichtet, mit einer aus unserer Sicht nicht überzeugender Argumentation, worauf in der Stellungnahme eingegangen wird. Weiter fordern wir, dass die Neuregelung der elterlichen Sorge und der Kindesunterhalt gesamthaft angegangen werden und sprechen uns dezidiert gegen ein Staffelung der Vorlagen aus.
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Änderung des Konkordates über die Massnahmen gegen Gewalt anlässlich Sportveranstaltungen
Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich sehen in der Änderung des Konkordates eine Erweiterung der bestehenden Regelung, die mit den Grundsätzen eines liberalen Rechtsstaates nicht vereinbar ist. Um nur eines von mehreren Beispielen zu nennen, soll es künftig möglich sein, dass sich eine Person wöchentlich bei einer von der Polizei bezeichneten Stelle zu melden hat, weil sie eine Tätlichkeit verübt hat. Dies verstösst gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip. In dem Änderungsentwurf sind etliche Bestimmungen zu finden, die den Handlungsspielraum der Behörden in unverhältnismässiger Weise erweitern und denjenigen der Besucher von Sportveranstaltungen erheblich einschränken. Ein weiterer Punkt ist, dass allen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen werden soll, was in Widerspruch zum fundamentalen Grundsatz der Verhältnismässigkeit steht. Bis auf die Regelung, dass ein Freispruch der betroffenen unschuldigen Person und den Organisatoren mitzuteilen ist, einschliesslich der Empfehlung, ein bereits ausgesprochenes Stadionverbot aufzuheben, lehnen die DJZ die Änderungsvorschläge des Konkordates vollumfänglich ab.
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Vernehmlassungsverfahren zur Einführung des Bundesgesetztes elektronischen Patientendossier (E-EPDG)
Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich sehen in der Einführung des elektronischen Patientendossiers eine Gefährdung von besonders schützenswerten Personendaten. Weiter erachten sie den Gebrauch der neu eingeführten Sozialversicherungsnummer, welche ursprünglich nur und allein für den Sozialversicherungsbereich vorgesehen war, neu aber auch im Zusammenhang mit dem Elektronischen Patientendossier auftaucht (Art. 5 Abs. 3 E-EPDG), als sehr heikel. Einerseits besteht die - wie der vorliegende Fall beweist, offensichtlich reale - Gefahr von weiteren Daten-Verknüpfungen, andererseits bleibt das Problem mit jenen Patienten bestehen, die keine Sozialversicherungsnummer haben und somit gar nicht identifizierbar wären.
Es wird zwar postuliert, dass das elektronische Patientendossier freiwillig und die informationelle Selbstbestimmung des Patienten ein Anliegen ist. Die Gefahr ist jedoch gross, dass dieser Ansatz zur reinen Fiktion wird. Es ist vielmehr vorhersehbar, dass sich das elektronische Patientendossier als Standard etablieren wird, gegen den der einzelne Patient in dem ohnehin schon äusserst komplexen Gesundheitswesen kaum in der Lage sein wird, sich durchzusetzen. In dieser Hinsicht darf der Druck von Krankenkassen, Spitälern sowie anderen Interessensvertretern und Leistungserbringern nicht unterschätzt werden, welche beispielsweise zukünftig ihre Leistungen gegenüber Patienten, die das elektronische Patientendossier ablehnen, verweigern könnten.
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